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BAFA — Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Auch bekannt als: BAFA-Beratung · Unternehmensberatung KMU

50 % Zuschuss für Unternehmensberatung bis 1.750 € (BAFA).

Die BAFA bezuschusst betriebswirtschaftliche Beratungen für KMU — inkl. Digitalisierungs- und KI-Themen. Bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr (max. fünf bis Ende 2026). Pro Beratung bis 1.750 € Zuschuss; in den neuen Bundesländern sowie bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten höhere Quoten möglich. Nur akkreditierte Berater zugelassen.

Förderquote (max.)
bis 50 %
Max. Förderbetrag
1.750 €
Förderart
Zuschuss
Ebene
Bundesprogramm

Was ist förderfähig?

  • Beratung (z. B. Strategie, Potenzial-Audit)

Nicht förderfähig

  • Seminare und Workshops
  • reine Rechts- oder Steuerberatung
  • Beratungen über 5 Tagen Dauer
  • Beratungen durch nicht BAFA-akkreditierte Berater

Für wen?

Unternehmensgrößen: Kleinstunternehmen (<10 MA), Kleinunternehmen (10–49 MA), Mittleres Unternehmen (50–249 MA).

Förderregion: bundesweit.

Förderhöhe

Förderquote: bis 50 %.

Deckel: 1.750 € pro 3-Jahres-Zeitraum.

Antrag

  • Antragsfenster: Laufend
  • Vorfinanzierung nötig: Ja
  • Maßnahmenbeginn vor Antrag: Nicht erlaubt — Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
  • Bewilligungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (umgesetzt durch BAFA)

Kombinierbar?

Standardregel: Nur unter De-minimis-Obergrenze.

Quellen

  • BAFA ↗ · Abruf · Quellen-Tier 1
  • BAFA ↗ · Abruf · Quellen-Tier 1

Rechtsgrundlage: DeMinimis_2023_2831. Richtlinie vom · gültig bis 31.12.2026.

Hinweis:ZATORI AI bietet Förder-Recherche als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG. Steuerliche Aspekte von Fördermitteln (z. B. Bilanzierung, Versteuerung von Zuschüssen) sind ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zu prüfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz).