BAFA — Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Auch bekannt als: BAFA-Beratung · Unternehmensberatung KMU
50 % Zuschuss für Unternehmensberatung bis 1.750 € (BAFA).
Die BAFA bezuschusst betriebswirtschaftliche Beratungen für KMU — inkl. Digitalisierungs- und KI-Themen. Bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr (max. fünf bis Ende 2026). Pro Beratung bis 1.750 € Zuschuss; in den neuen Bundesländern sowie bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten höhere Quoten möglich. Nur akkreditierte Berater zugelassen.
- Förderquote (max.)
- bis 50 %
- Max. Förderbetrag
- 1.750 €
- Förderart
- Zuschuss
- Ebene
- Bundesprogramm
Was ist förderfähig?
- Beratung (z. B. Strategie, Potenzial-Audit)
Nicht förderfähig
- Seminare und Workshops
- reine Rechts- oder Steuerberatung
- Beratungen über 5 Tagen Dauer
- Beratungen durch nicht BAFA-akkreditierte Berater
Für wen?
Unternehmensgrößen: Kleinstunternehmen (<10 MA), Kleinunternehmen (10–49 MA), Mittleres Unternehmen (50–249 MA).
Förderregion: bundesweit.
Förderhöhe
Förderquote: bis 50 %.
Deckel: 1.750 € pro 3-Jahres-Zeitraum.
Antrag
- Antragsfenster: Laufend
- Vorfinanzierung nötig: Ja
- Maßnahmenbeginn vor Antrag: Nicht erlaubt — Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
- Bewilligungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (umgesetzt durch BAFA)
Kombinierbar?
Standardregel: Nur unter De-minimis-Obergrenze.
Quellen
Rechtsgrundlage: DeMinimis_2023_2831. Richtlinie vom · gültig bis 31.12.2026.
Hinweis:ZATORI AI bietet Förder-Recherche als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG. Steuerliche Aspekte von Fördermitteln (z. B. Bilanzierung, Versteuerung von Zuschüssen) sind ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zu prüfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz).