FFG Basisprogramm
Bis zu 3 Mio € F&E-Förderung für österreichische Unternehmen (FFG).
Das FFG Basisprogramm ist Österreichs zentraler Topf für marktorientierte F&E — inklusive angewandter KI-Forschung. Förderquote 35 % (Mittel) / 45 % (Klein) als Zuschuss; mit kooperativem F&E-Partner +15 Prozentpunkte. Maximum 3 Mio € pro Projekt. Antragstellung laufend möglich.
- Förderquote (max.)
- bis 45 %
- Max. Förderbetrag
- 3.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss · Darlehen
- Ebene
- Bundesprogramm
Was ist förderfähig?
- Forschung & Entwicklung
- Proof-of-Concept / Pilotprojekt
Für wen?
Unternehmensgrößen: Kleinunternehmen (10–49 MA), Mittleres Unternehmen (50–249 MA), Großunternehmen (≥ 250 MA), Start-up (<5 Jahre, <50 MA).
Förderhöhe
- Kleinunternehmen (10–49 MA): bis 45 %
- Mittleres Unternehmen (50–249 MA): bis 35 %
- Großunternehmen (≥ 250 MA): bis 25 %
- Start-up (<5 Jahre, <50 MA): bis 45 %
Deckel: 3.000.000 €.
Antrag
- Antragsfenster: Laufend
- Vorfinanzierung nötig: Ja
- Maßnahmenbeginn vor Antrag: Nicht erlaubt — Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
- Bewilligungsstelle: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (umgesetzt durch FFG)
Kombinierbar?
Standardregel: Kumulierung nach AGVO-Regeln prüfen.
Quellen
- FFG ↗ · Abruf · Quellen-Tier 1
Rechtsgrundlage: AGVO_Art25. Richtlinie vom .
Hinweis:ZATORI AI bietet Förder-Recherche als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG. Steuerliche Aspekte von Fördermitteln (z. B. Bilanzierung, Versteuerung von Zuschüssen) sind ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zu prüfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz).