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Qualifizierungschancengesetz — BA-Weiterbildungsförderung

Auch bekannt als: QCG · Weiterbildungsförderung BA · § 82 SGB III

Bis zu 100 % Lehrgangskosten-Erstattung für KI-Weiterbildung Ihrer Belegschaft.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Weiterbildung Beschäftigter über die Bundesagentur für Arbeit. Kleinstbetriebe erhalten bis 100 %, kleine Unternehmen bis 100 % (seit 2026), mittlere bis 50 %, grosse Unternehmen bis 25 % der Kurskosten. Zusätzlich bis 75 % Lohnkostenzuschuss während der Lernzeit für Kleinstbetriebe. Voraussetzungen: AZAV-zertifizierter Bildungsträger, Kurs ≥ 120 Unterrichtseinheiten.

Förderquote (max.)
bis 100 %
Max. Förderbetrag
—
Förderart
Zuschuss
Ebene
Bundesprogramm

Was ist förderfähig?

  • Mitarbeiter-Schulungen

Nicht förderfähig

  • Weiterbildungen ohne AZAV-zertifizierte Maßnahme
  • Kurse unter 120 Unterrichtseinheiten
  • interne, nicht zugelassene Schulungen

Für wen?

Unternehmensgrößen: Kleinstunternehmen (<10 MA), Kleinunternehmen (10–49 MA), Mittleres Unternehmen (50–249 MA), Großunternehmen (≥ 250 MA).

Förderregion: bundesweit.

Förderhöhe

  • Kleinstunternehmen (<10 MA): bis 100 %
  • Kleinunternehmen (10–49 MA): bis 100 %
  • Mittleres Unternehmen (50–249 MA): bis 50 %
  • Großunternehmen (≥ 250 MA): bis 25 %

Antrag

  • Antragsfenster: Laufend
  • Vorfinanzierung nötig: Ja
  • Maßnahmenbeginn vor Antrag: Nicht erlaubt — Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
  • Bewilligungsstelle: Bundesagentur für Arbeit (umgesetzt durch örtliche Agentur für Arbeit)

Kombinierbar?

Standardregel: Kombinierbarkeit im Einzelfall verifizieren.

Quellen

Rechtsgrundlage: National. Richtlinie vom .

Hinweis:ZATORI AI bietet Förder-Recherche als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG. Steuerliche Aspekte von Fördermitteln (z. B. Bilanzierung, Versteuerung von Zuschüssen) sind ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zu prüfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz).