Qualifizierungschancengesetz — BA-Weiterbildungsförderung
Auch bekannt als: QCG · Weiterbildungsförderung BA · § 82 SGB III
Bis zu 100 % Lehrgangskosten-Erstattung für KI-Weiterbildung Ihrer Belegschaft.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Weiterbildung Beschäftigter über die Bundesagentur für Arbeit. Kleinstbetriebe erhalten bis 100 %, kleine Unternehmen bis 100 % (seit 2026), mittlere bis 50 %, grosse Unternehmen bis 25 % der Kurskosten. Zusätzlich bis 75 % Lohnkostenzuschuss während der Lernzeit für Kleinstbetriebe. Voraussetzungen: AZAV-zertifizierter Bildungsträger, Kurs ≥ 120 Unterrichtseinheiten.
- Förderquote (max.)
- bis 100 %
- Max. Förderbetrag
- —
- Förderart
- Zuschuss
- Ebene
- Bundesprogramm
Was ist förderfähig?
- Mitarbeiter-Schulungen
Nicht förderfähig
- Weiterbildungen ohne AZAV-zertifizierte Maßnahme
- Kurse unter 120 Unterrichtseinheiten
- interne, nicht zugelassene Schulungen
Für wen?
Unternehmensgrößen: Kleinstunternehmen (<10 MA), Kleinunternehmen (10–49 MA), Mittleres Unternehmen (50–249 MA), Großunternehmen (≥ 250 MA).
Förderregion: bundesweit.
Förderhöhe
- Kleinstunternehmen (<10 MA): bis 100 %
- Kleinunternehmen (10–49 MA): bis 100 %
- Mittleres Unternehmen (50–249 MA): bis 50 %
- Großunternehmen (≥ 250 MA): bis 25 %
Antrag
- Antragsfenster: Laufend
- Vorfinanzierung nötig: Ja
- Maßnahmenbeginn vor Antrag: Nicht erlaubt — Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
- Bewilligungsstelle: Bundesagentur für Arbeit (umgesetzt durch örtliche Agentur für Arbeit)
Kombinierbar?
Standardregel: Kombinierbarkeit im Einzelfall verifizieren.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit ↗ · Abruf · Quellen-Tier 1
- PersoQua ↗ · Abruf · Quellen-Tier 2
Rechtsgrundlage: National. Richtlinie vom .
Hinweis:ZATORI AI bietet Förder-Recherche als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG. Steuerliche Aspekte von Fördermitteln (z. B. Bilanzierung, Versteuerung von Zuschüssen) sind ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zu prüfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz).