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ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Auch bekannt als: ZIM

Bis zu 55 % Zuschuss für KI-Innovationsvorhaben im Mittelstand.

Das ZIM fördert technologieoffene FuE-Vorhaben mit technischem Risiko — Machine Learning, Vision, Sprachmodelle, Industrie-KI. KMU erhalten 35–45 % Zuschuss, Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen bis zu 55 %. Seit 2025: erhöhte Kostenobergrenze 690.000 € pro Einzelprojekt. Rollierendes Antragsverfahren.

Förderquote (max.)
bis 45 %
Max. Förderbetrag
310.000 €
Förderart
Zuschuss
Ebene
Bundesprogramm

Was ist förderfähig?

  • Forschung & Entwicklung
  • Proof-of-Concept / Pilotprojekt

Nicht förderfähig

  • Maßnahmen ohne technisches oder wissenschaftliches Risiko
  • Standard-Softwareeinführungen ohne FuE-Charakter

Für wen?

Unternehmensgrößen: Kleinstunternehmen (<10 MA), Kleinunternehmen (10–49 MA), Mittleres Unternehmen (50–249 MA).

Förderregion: bundesweit.

Förderhöhe

  • Kleinstunternehmen (<10 MA): bis 45 %
  • Kleinunternehmen (10–49 MA): bis 45 %
  • Mittleres Unternehmen (50–249 MA): bis 35 %

Deckel: 310.000 €.

Mögliche Boni

  • +10 %-Punkte — Kooperationsbonus (Verbundprojekt)

Antrag

  • Antragsfenster: Laufend
  • Vorfinanzierung nötig: Ja
  • Maßnahmenbeginn vor Antrag: Nicht erlaubt — Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
  • Bewilligungsstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (umgesetzt durch AiF Projekt GmbH / Förderzentrale Deutschland (FZD))

Kombinierbar?

Standardregel: Kumulierung nach AGVO-Regeln prüfen.

Quellen

Rechtsgrundlage: AGVO_Art25, AGVO_Art28. Richtlinie vom .

Hinweis:ZATORI AI bietet Förder-Recherche als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG. Steuerliche Aspekte von Fördermitteln (z. B. Bilanzierung, Versteuerung von Zuschüssen) sind ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zu prüfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz).