ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Auch bekannt als: ZIM
Bis zu 55 % Zuschuss für KI-Innovationsvorhaben im Mittelstand.
Das ZIM fördert technologieoffene FuE-Vorhaben mit technischem Risiko — Machine Learning, Vision, Sprachmodelle, Industrie-KI. KMU erhalten 35–45 % Zuschuss, Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen bis zu 55 %. Seit 2025: erhöhte Kostenobergrenze 690.000 € pro Einzelprojekt. Rollierendes Antragsverfahren.
- Förderquote (max.)
- bis 45 %
- Max. Förderbetrag
- 310.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Ebene
- Bundesprogramm
Was ist förderfähig?
- Forschung & Entwicklung
- Proof-of-Concept / Pilotprojekt
Nicht förderfähig
- Maßnahmen ohne technisches oder wissenschaftliches Risiko
- Standard-Softwareeinführungen ohne FuE-Charakter
Für wen?
Unternehmensgrößen: Kleinstunternehmen (<10 MA), Kleinunternehmen (10–49 MA), Mittleres Unternehmen (50–249 MA).
Förderregion: bundesweit.
Förderhöhe
- Kleinstunternehmen (<10 MA): bis 45 %
- Kleinunternehmen (10–49 MA): bis 45 %
- Mittleres Unternehmen (50–249 MA): bis 35 %
Deckel: 310.000 €.
Mögliche Boni
- +10 %-Punkte — Kooperationsbonus (Verbundprojekt)
Antrag
- Antragsfenster: Laufend
- Vorfinanzierung nötig: Ja
- Maßnahmenbeginn vor Antrag: Nicht erlaubt — Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
- Bewilligungsstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (umgesetzt durch AiF Projekt GmbH / Förderzentrale Deutschland (FZD))
Kombinierbar?
Standardregel: Kumulierung nach AGVO-Regeln prüfen.
Quellen
- BMWK / AiF Projekt GmbH ↗ · Abruf · Quellen-Tier 1
- IHK Aachen ↗ · Abruf · Quellen-Tier 2
Rechtsgrundlage: AGVO_Art25, AGVO_Art28. Richtlinie vom .
Hinweis:ZATORI AI bietet Förder-Recherche als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG. Steuerliche Aspekte von Fördermitteln (z. B. Bilanzierung, Versteuerung von Zuschüssen) sind ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zu prüfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz).